- Bund mit Gürtelschlaufen,
- 2 Beuteltaschen mit Eingriff in der Seitennaht,
- 1 Gesäßtasche mit Patte,
- 1 Meterstabtasche.
Material:
Diese Schweißer und Flammschutzbekleidung wird aus einem Satin mit 99% Baumwolle und 1% Carbon, mit einem Flächengewicht von ca. 360 g/m² und Proban Imprägnierung hergestellt.
Normen und Eigenschaften:
Diese Bekleidung ist nach EN 11611 (früher EN 470-1) | Schutzkleidung für Schweißen und verwandte Verfahren Klasse 1-A1 und EN 11612 (früher EN 531) | Schutzkleidung gegen Hitze und Flammen A1, B1, C1, E1 gefertigt. Zudem ist die Bekleidung nach EN 1149-5 | Leistungsanforderungen an Material bei elektrostatischen Eigenschaften zertifiziert.
Herstellungsland: Tunesien
Hersteller:
SONTEX Schutzbekleidung®, Annegret Schnoklake e.K.
Heinrich-Hertz-Str. 27a, 46399 Bocholt
+49 (0)2871 23682-0
sontex@t-online.de
Konformitätserklärung:
Diese Schweißerschutz-Bundhose ist gemäß den Anforderungen der GPSR und der
Richtlinie EN ISO 11611, EN ISO 11612 geprüft. Wir erklären hiermit, dass die oben
beschriebene Persönliche Schutzausrüstung (PSA) mit den Bestimmungen der
Verordnung
(EU) 2016/425 übereinstimmt und identisch mit der PSA ist, die
Gegenstand der vom nachstehend akkreditierenden
Prüfinstitut ausgestellten EU-Baumusterprüfbescheinigung war.
Centexbel, Technologiepark 70, 9052 Zwijnaarde, Belgien
Wichtige Sicherheitshinweise:
Flammschutz- und Schweißerschutzbekleidung bietet nur bei einwandfreiem Zustand und korrekter Anwendung Schutz: Kontrollieren Sie die Kleidung vor Gebrauch, tragen Sie sie vollständig geschlossen und kombinieren Sie sie bei Bedarf mit weiterer PSA wie Schweißerschürzen oder Handschuhen. Beachten Sie, dass sie nicht gegen Chemikalien oder elektrische Gefahren schützt und nur begrenzt vor Hitze, Funken oder geschmolzenem Metall. Verwenden Sie schwer entflammbare Unterkleidung, pflegen Sie die Schutzkleidung sachgerecht und wählen Sie die passende Größe, um Schutz und Bewegungsfreiheit zu gewährleisten.
Rückgabe & Garantie:
Eine
Rückgabe ist nur möglich, wenn der Kunde einen Schaden unmittelbar nach
Erhalt der Ware und vor der ersten Nutzung feststellt und uns diesen
unverzüglich meldet. Nach der Nutzung der Ware entfällt der Anspruch auf
Rückgabe, da davon ausgegangen wird, dass die Ware einwandfrei
übernommen wurde. Eine Garantie ist ausgeschlossen.